Allgemeine Geschäftsbedingungen der asdag application service development AG

Präambel

Die asdag Application Service Development AG („Anbieter“) bietet asdagcloud als intelligentes Leistungsmess- und Anreizsystem an. Die Nutzung der Software erfolgt als Software as a Service (SaaS)- bzw. Cloud-Lösung. Neben der reinen SaaS- bzw. Cloud-Lösung können Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Leistungsverzeichnis und Preisliste sind auf der Homepage unter www.asdag.com ersichtlich.

Geltungsbereich

Der Anbieter schließt Verträge nur mit Unternehmen in Sinne des § 14 BGB.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter. Somit gelten ausschließlich die nachstehenden Regelungen, soweit nicht schriftlich ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Der Kunde erkennt die AGB vollständig an.

Entgegenstehende oder von diesen AGB oder von anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn der Anbieter hat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

Neben den AGB gelten zudem die Bestimmungen des Auftrags; diese haben bei einem Widerspruch Vorrang vor diesen AGB. Der Auftrag sowie diese AGB bilden den zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertrag, nebst Anlagen.

Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt als Hersteller dem Kunden selbstentwickelte Software in Verbindung mit Dienstleistungen im Bereich digitale Anreizsysteme, Kommunikation und Bonifikation ausschließlich auftragsbezogen zur Verfügung.

Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter ausgewählten Dritten, gespeicherte und ablaufende Software gegen Entgelt über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen und deren Daten zu speichern und zu verarbeiten.

Das Nutzungsrecht erlischt mit Vertragsbeendigung durch die Parteien bzw. einer Partei.

Art und Umfang der Leistungen

asdag stellt ein eigenes Portal auf asdagcloud.com oder einer kundenspezifischen Domain. Die Login-Seite wird unter der Domain asdagcloud.com gemeinsam genutzt. Alle Inhalte, Leistungen und Prozesse nach dem Login können spezifisch durch den Auftraggeber im Rahmen der vorgegebenen Softwareleistungen gestaltet werden.

Der Auftraggeber nutzt die Plattform zur Kommunikation und Interaktion mit seiner Zielgruppe. Der Auftraggeber kann Mechanismen und Wertungskriterien zur automatisierten Vergabe von Bonifikationen einstellen, die Software führt diese Regeln entsprechend der Softwareleistungen automatisiert aus.

Details und Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus dem Auftrag.

Verfügbarkeit der Software

Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Systems nicht erreichbar ist. Insoweit vereinbaren sie, dass vertragsgemäß eine Erreichbarkeit von 98 % vorausgesetzt ist. Hiervon unberücksichtigt bleiben Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, höherer Gewalt, die nicht im Einflussbereich von asdag liegen über das Internet nicht zu erreichen ist.

Weiterhin bleiben solche Zeiten unberücksichtigt, die asdag AG oder der Provider benötigen, um allfällige technische Wartungen auszuführen oder das System auf neue Hardware- oder Softwarekomponenten umzustellen.

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordert.

Vertraulichkeit

Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Bestimmung, wenn sie

  • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
  • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
  • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

Die Verpflichtungen nach dieser Bestimmung überdauern das Ender dieser Vereinbarung.

Datensicherheit

Der Anbieter erfüllt die gängigen Sicherheitsstandards und belegt dies durch entsprechende Zertifizierungen. Zur Zeit ist der Anbieter zertifiziert nach ISO 9001 sowie nach ISO 27001.

Alle Datenspeicher und Datenverarbeitungen vom Auftraggeber erfolgen innerhalb der Landesgrenzen der BRD, das deutsche Datenschutzrecht findet Anwendung.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann und dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann.

Dem Anbieter obliegt über die korrekte Punkte- bzw. Prämienverwaltung hinaus keine Verwaltungs- und Obhutspflicht. Insbesondere für die Beachtung etwaiger handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten ist der Kunde verantwortlich. Am Vertragsende übernimmt der Kunde auf seine Kosten alle aufbewahrungspflichtigen Unterlagen wie z.B. Prämienabrechnungen.

Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken und zur Erfüllung behördlicher Erfordernisse notwendig ist.

Der Anbieter ist vom Kunden im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG tätig. Datenschutzrechtlich liegt die Verantwortung insoweit bei dem Kunden, der Daten an den Anbieter übermittelt. Der Anbieter stellt dem Kunden eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zur Verfügung, die schriftlich mit dem Anbieter zu schließen ist. Der Kunde erklärt darüber hinaus, dass eine erforderliche Einwilligung der Betroffenen in die Datenerhebung und –verarbeitung vorliegt.

Mit der Teilnahme an dem Kundenprojekt erklärte sich das Mitglied/der Teilnehmer einverstanden mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Dies beinhaltet auch die Mitteilung der Anschrift für Prämienlieferanten und deren Transportunternehmen sowie ggf. weiterer erforderlicher Erfüllungsgehilfen für die Erbringung der Bonifkation.

Vorstehende Verpflichtungen gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die bei der Datenverarbeitung eingesetzten Mitarbeiter des Anbieters sind schriftlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.

Der Teilnehmer/das Mitglied  kann auf schriftliche Anfrage Auskunft über seine verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten.

Vergütung

Zahlungsmodalitäten und Höhe der Vergütung sowie der genaue Leistungsumfang ergeben sich aus der Preisliste sowie dem schriftlichen Auftrag.

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug  kann der Anbieter marktübliche Zinsen und Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung in Rechnung stellen.

Bei Nichtzahlung des geschuldeten Entgelts behält der Auftraggeber sich die Sperrung der Zugänge vor.

Preisänderungen

Preisänderungen durch den Anbieter sind mit einer Vorlaufzeit von vier (4) Wochen schriftlich bekanntzugeben.

Die Preisanpassung bedarf jeweils der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preisanpassung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

Preisänderungen betreffen keine laufenden Aufträge und bereits in Anspruch genommene bzw. gebuchte Leistungspakete.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Schaffung der Voraussetzungen, um über das Internet die Verbindung zur Software herzustellen, obliegt allein dem Kunden. asdag  AG schuldet nicht  die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Kundensystem und dem von asdag AG betriebenen Übergabepunkt.

asdag ist bestrebt sein Angebot auf allen gängigen Endgeräten verfügbar zu machen.

Kundenteilnahmebedingungen

Die Nutzung ist nur durch den Kunden selbst und seine registrierten Mitglieder bzw. Teilnehmer zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass nur registrierte Teilnehmer/Mitglieder die Software des Anbieters nutzen.

Ansprüche auf Erfüllung des Auftrags bestehen nur zwischen dem Anbieter und dem Kunden unmittelbar. Ansprüche und Rechte Dritter  wie z.B. Mitglieder/Teilnehmer werden nicht begründet.

Zugangsdaten und Passwörter  sind streng vertraulich und vor Zugriff Dritter sorgfältig aufzubewahren. Missbrauch, Verlust etc. von  Zugangsdaten sind dem Anbieter unverzüglich per email zu melden.

Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter  für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt den Anbieter  von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. § 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme) und § 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel, Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Absatz 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Absatz 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit diese Bestimmung eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

Haftung und Schadensersatz

Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei den Anwendungen das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Anwendung, die im Sinne des TelePsy Handbuchs grundsätzlich brauchbar ist.

Aus den vorstehend genannten Gründen übernimmt der Anbieter  keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Anwendungen. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung dafür, dass die Anwendungen den Anforderungen und Zwecken des Auftraggebers genügt oder mit anderen von dem Auftraggeber ausgewählten Programmen kompatibel ist.

Der Anbieter  haftet nicht für solche Fehler der Anwendungen, die durch äußere Einflüsse, zu vertretende Bedienungsfehler des Auftraggebers oder Patienten, höhere Gewalt oder sonstige Manipulationen entstehen.

Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungsprozesse, die auf Grund der Ergebnisse der Anwendungen getroffen werden.

Der Anbieter garantiert nicht, dass das Online-Material, welches über die und innerhalb der Anwendungen zur Verfügung gestellt wird aktuell, vollständig und korrekt ist.

Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

Für den Fall von Unterbrechungen der Anwendungen aus technischen oder rechtlichen Gründen, etwa durch Ausfall der Server oder der Software, die außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters liegen, haftet der Anbieter nicht.

Diese Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Schutzrechte

Alle Ideen, Konzepte und Arbeitsergebnisse sind geistiges Eigentum des Anbieters.

Der Kunde erkennt dieses an und verpflichtet sich, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Anbieters betreffend der Dienstleistungen und Preise überlassenen Informationen, diese nicht anderweitig zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen.

Vorstehende Verpflichtungen gelten über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

Beide Parteien verpflichtet sich weiter, alle ihm im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Unterlagen sowie Aufzeichnungen über überlassene Informationen nach Vertragsbeendigung herauszugeben.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Auftrag.

Soweit diese im Auftrag nicht vereinbart ist, gilt eine Vertragslaufzeit von einem Jahr als vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, ist der Anbieter berechtigt, alle monatlichen Entgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese AGB oder der Auftrag können durch entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter geändert werden.

Wünscht der Anbieter eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Auftrags, wird er dies dem Kunden mitteilen und ein Angebot auf Vertragsänderung unterbreiten. Widerspricht der Kunde diesem Angebot nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Angebots schriftlich, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung sechs Wochen nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht der Kunde hingegen gemäß vorstehendem Satz 2, so gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen ohne Änderung fort. Der Anbieter wird den Kunden mit dem Angebot auf Vertragsänderung über die besonderen Rechtsfolgen eines unterbleibenden wenigstens in Textform zu erklärenden Widerspruchs gesondert unterrichten.

Hat der Kunde dem Angebot auf Vertragsänderung widersprochen und teilt der Anbieter dem Kunden daraufhin mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne die Vertragsänderung für den Anbieter aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Mitteilung schriftlich kündigen. Die geänderten Vertragsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Auf die Rechtsfolge einer unterbleibenden schriftlichen Kündigung weist der Anbieter den Kunden mit der Mitteilung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses hin.

Beendigungsunterstützung

Nach Beendigung des Vertrags hat der Anbieter sämtliche vom Kunden überlassenen und sich noch im Besitz des Anbieters befindlichen Unterlagen sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, an den Kunden zurückzugeben und die beim Anbieter gespeicherten Daten zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder –rechte bestehen.

Es gilt die nachvertragliche Schweigepflicht.

Nebenabreden und salvatorische Klausel

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis

Auf den Vertrag findet ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Nutzer ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche der Geschäftssitz des Anbieters (Hamburg).

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunk der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen dieser ABG oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen tritt Dasjenige, das dem gewollten Zweck am nächsten kommt.